Auch nach dem überraschenden Aus für den staatlichen Umweltbonus können sich Kunden auf Mazda verlassen: Das Unternehmen garantiert für alle bereits bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossenen Kauf- und Leasingverträge den wegfallenden Umweltbonus, wenn das Elektrofahrzeug erst nach dem 17. Dezember 2023 und bis zum 31. März 2024 neu zugelassen wird. Laut Bundeswirtschaftsministerium sollten mit Ablauf des 17. Dezember 2023 keine neuen Anträge mehr für den staatlichen Umweltbonus gestellt werden können.

Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 gewährt die Kulanzregelung von Mazda den ursprünglich geplanten und jetzt wegfallenden staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro sowie gemeinsam mit den Mazda Händlern den Herstelleranteil von 1.785 Euro brutto, was sich für die Kunden auf 4.785 Euro addiert.

„Der Transportsektor, die Automobilindustrie und die Gesellschaft insgesamt befinden sich mitten in einer beispiellosen Transformation“, sagt Bernhard Kaplan, Geschäftsführer der Mazda Motors Deutschland GmbH. „Für die Menschen kommt es dabei auf Planungssicherheit und Transparenz an. Wir können unseren Elektrofahrzeug-Kunden zusichern, dass sich für sie nichts ändert: Wer bereits einen Kauf oder Leasingvertrag für ein Mazda Elektroauto abgeschlossen hat, dem garantieren wir den vollen Umweltbonus bei Erstzulassung bis zum 31. März 2024.“